.RU - Identitätsnachweise ab 1. April erforderlich
Die Registrierungsrichtlinien für russische Domains wurden von der Registry geändert. Ab dem 01.04.2010 ist bei jeder Neuregistrierung ein Nachweis zur Identität des Domain-Inhabers zu erbringen.Je nach dem, ob der Inhaber eine natürliche oder juristische Person ist, sind folgende Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post direkt bei der Vergabestelle einzureichen: bei juristischen Personen: eine Kopie des Dokuments, welches die ordnungsgemäße Registrierung der juristischen Person nachweist (bspw. Handelsregisterauszug); bei natürlichen Personen: eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments; bei Einzelfirmen eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments.



