GPdatentechnik

.RU - Identitätsnachweise ab 1. April erforderlich

Die Registrierungsrichtlinien für russische Domains wurden von der Registry geändert. Ab dem 01.04.2010 ist bei jeder Neuregistrierung ein Nachweis zur Identität des Domain-Inhabers zu erbringen.

Je nach dem, ob der Inhaber eine natürliche oder juristische Person ist, sind folgende Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post direkt bei der Vergabestelle einzureichen: bei juristischen Personen: eine Kopie des Dokuments, welches die ordnungsgemäße Registrierung der juristischen Person nachweist (bspw. Handelsregisterauszug);  bei natürlichen Personen: eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments; bei Einzelfirmen eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments.

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Service

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